TUIfly lehnt die Entschädigung ab: Ihre nächsten Schritte
Aktualisiert
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von den Umständen ab.
Auf dieser Seite
- Welche Regeln gelten
- Pauschalreise: Die Airline zahlt, nicht der Veranstalter
- Was TUIfly oft nennt und was die Regeln sagen
- So fordern Sie die Entschädigung von TUIfly
- Wie lange braucht TUIfly für eine Antwort?
- Die Schlichtung: Schlichtungsstelle Reise & Verkehr
- Die Frist
- Schritt für Schritt
- Wann es sich lohnt und wann nicht
- Was Appeal My Flight macht
- Fragen
Ihr TUIfly-Flug kam mindestens 3 Stunden zu spät am Ziel an oder wurde annulliert, und TUIfly hat Ihre Forderung abgelehnt. Vielleicht hat Sie auch der Reiseveranstalter an die Airline verwiesen. Das ist richtig so: Die Ausgleichszahlung schuldet die Airline. Eine Ablehnung ist die Sicht der Airline, keine Entscheidung eines Gerichts. TUIfly muss den Grund beweisen, den sie nennt.
Wir haben keine Verbindung zu TUI oder TUIfly und handeln nicht in ihrem Auftrag.
Welche Regeln gelten
Die TUIfly GmbH ist eine deutsche Airline der TUI-Gruppe. Ihre Flugnummern beginnen mit X3. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU261) gilt deshalb für jeden TUIfly-Flug ab der EU und auch für den Rückflug aus einem Urlaubsland außerhalb der EU. Die Ausgleichszahlung, meist Entschädigung genannt, beträgt 250 €, 400 € oder 600 € pro Person, je nach Entfernung. Ein Flug von Köln/Bonn nach Mallorca ist kürzer als 1.500 km und bringt 250 €. Für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km, etwa auf die Kanaren, sind es 400 €. Ihren Betrag sehen Sie im Rechner.
Unter der Marke TUI fly fliegen auch andere Airlines der Gruppe, etwa TUI fly Belgium (Flugnummer TB) und TUI fly Nordic (6B), dazu Partner. Zahlen muss die Airline, die den Flug durchgeführt hat (Art. 3 Abs. 5). Das schreibt auch TUI auf ihrer Hilfeseite: Zuständig ist immer die Fluggesellschaft, mit der Sie geflogen sind. Sehen Sie auf der Bordkarte nach.
Pauschalreise: Die Airline zahlt, nicht der Veranstalter
Die meisten TUIfly-Gäste reisen mit einer Pauschalreise. Für die Ausgleichszahlung spielt das keine Rolle. Sie fordern sie von der Airline, die geflogen ist.
- Die Unterlagen des Veranstalters zählen. Die Reiseunterlagen können eine bestätigte Buchung belegen. Die geplanten Flugzeiten dürfen aus diesen Unterlagen stammen, und ein Flug, der um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, gilt als annulliert (Azurair u. a., C-146/20).
- Die Frist ist dieselbe. Auch bei einer Pauschalreise verjährt der Anspruch gegen die Airline erst nach 3 Jahren (BGH, Urteil vom 4. Juni 2024, X ZR 62/23).
- Zwei verschiedene Ansprüche. Forderungen gegen den Veranstalter wegen eines Reisemangels, etwa eines verlorenen Urlaubstags, sind eine eigene Sache. Sie ersetzen die Ausgleichszahlung der Airline nicht.
Was TUIfly oft nennt und was die Regeln sagen
Krankmeldungen und Streik. Dazu gibt es ein Urteil gegen TUIfly selbst. Nachdem das Management am 30. September 2016 Pläne zur Umstrukturierung angekündigt hatte, meldeten sich ungewöhnlich viele Beschäftigte krank. Flüge vom 3. bis 8. Oktober 2016 fielen aus oder kamen stark verspätet an. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied: Dieser „wilde Streik“ ist kein außergewöhnlicher Umstand (Krüsemann u. a. gegen TUIfly, C-195/17). Auch ein Streik des eigenen Personals wegen Löhnen oder Arbeitsbedingungen ist nicht außergewöhnlich (Airhelp gegen SAS, C-28/20). Mehr dazu unter Streik und Flugentschädigung.
Erkrankte Crew. Die plötzliche Erkrankung eines Crewmitglieds ist kein außergewöhnlicher Umstand (TAP Portugal, C-156/22 bis C-158/22).
Technischer Defekt. Gehört grundsätzlich zum normalen Betrieb (van der Lans, C-257/14). Eine Ausnahme ist ein verborgener Konstruktionsfehler, den die Airline weder erkennen noch beherrschen konnte (Finnair, C-385/23). Das muss TUIfly dann zeigen.
Wetter und Flugsicherung. Können außergewöhnlich sein. Dann muss TUIfly zeigen, was sie getan hat, um Sie trotzdem ans Ziel zu bringen, auch mit anderen Airlines (TAP, C-74/19).
Mehr dazu im Ratgeber zu außergewöhnlichen Umständen.
So fordern Sie die Entschädigung von TUIfly
- Wo: TUI verlinkt auf tui.com, auf der Hilfeseite „Reklamation zum TUI fly Flug“, ein Webformular für Forderungen wegen einer Flugverspätung. Halten Sie die Buchungsnummer des Veranstalters, Flugnummer und Datum bereit. Legen Sie die Reiseunterlagen mit den Flugzeiten bei.
- Geld, kein Gutschein. Ein Gutschein ersetzt die Ausgleichszahlung nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung (Art. 7 Abs. 3).
Wie lange braucht TUIfly für eine Antwort?
TUI nennt auf ihrer Hilfeseite keine feste Frist, und eine gesetzliche gibt es auch nicht. Für Sie zählt eine andere Frist: Hat TUIfly abgelehnt oder seit Ihrer Forderung 2 Monate nicht geantwortet, können Sie den Schlichtungsantrag stellen (§ 57b LuftVG). Was Sie bis dahin tun können, steht unter Airline antwortet nicht.
Die Schlichtung: Schlichtungsstelle Reise & Verkehr
Die TUIfly GmbH steht auf der Mitgliederliste der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (früher söp), Stand 1. Juli 2026. TUI schreibt selbst, dass TUI fly der Stelle freiwillig beigetreten ist.
- Kostenlos für Sie.
- Wann: nach der Ablehnung oder 2 Monate nach Ihrer Forderung ohne Antwort.
- Wie: online über das Antragsformular auf schlichtung-reise-und-verkehr.de, auf Deutsch.
- Ergebnis: ein Schlichtungsvorschlag, der nicht bindend ist. Der Weg zum Amtsgericht bleibt offen.
- Verjährung: Der Antrag hemmt die Verjährung (§ 204 BGB).
Die Liste nennt nur die TUIfly GmbH. Flog eine andere Airline der Gruppe, etwa TUI fly Belgium, ist für einen Flug von oder nach Deutschland die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz zuständig. Mehr zum Verfahren: Schlichtung nach der Ablehnung.
Die Frist
Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195, 199 BGB). Ein Flug im Juli 2026 verjährt also mit Ablauf des 31. Dezember 2029. Ein Schreiben an die Airline allein hemmt die Verjährung nicht sicher. Mehr dazu: Frist und Verjährung.
Schritt für Schritt
- Antworten Sie TUIfly schriftlich. Verlangen Sie die Zahlung pro Person und die Nachweise: den Grund der Verspätung, den Zeitablauf, welche Beschäftigten gestreikt haben oder ausgefallen sind und welche Ersatzflüge in Betracht kamen.
- Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen.
- Stellen Sie den Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr.
- Amtsgericht als letzter Schritt. Dort können Sie den Rechtsstreit bis 10.000 € selbst führen, oder zuerst einen Mahnbescheid beantragen.
Wann es sich lohnt und wann nicht
Gute Ausgangslage: Krankmeldungen oder ein Streik des TUIfly-Personals, eine erkrankte Crew, ein technischer Defekt, ein um mehr als eine Stunde vorverlegter Flug, „keine Buchung gefunden“ bei einer Pauschalreise, die TUIfly tatsächlich geflogen ist.
Schwächer: ein Streik von Fluglotsen oder Flughafenpersonal, das nicht bei TUIfly angestellt ist, mit schneller Umbuchung. Unsicher, wie Sie die Begründung einordnen? Nutzen Sie Ablehnung einordnen oder lesen Sie, was nach einer abgelehnten Entschädigung möglich ist.
Was Appeal My Flight macht
Sie wählen den Grund, den TUIfly genannt hat. Unsere Software erstellt daraus Ihr Dokumentenpaket aus Standardtexten: das Schreiben an die Airline mit der Standardantwort auf diesen Grund und den Schlichtungsantrag für die zuständige Stelle, ausgefüllt mit Ihren Angaben. Welche Stelle das ist, ergibt sich aus der Airline. Vor dem Kauf sehen Sie die Standardantwort für diesen Grund. Sie zahlen 29 € pro Buchung, egal, wie viele Personen mitfliegen, verschicken alles selbst und behalten die volle Entschädigung. Ob die Airline zahlt, kann niemand zusagen.
Fragen
Der Reiseveranstalter verweist mich an TUIfly. Ist das richtig?
Ja. Die Ausgleichszahlung schuldet die Airline, die den Flug durchgeführt hat, auch bei einer Pauschalreise.
Mein Flug wurde um mehrere Stunden vorverlegt. Steht mir etwas zu?
Ein Flug, der um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, gilt nach dem EuGH als annulliert. Haben Sie davon weniger als 14 Tage vorher erfahren, kommt eine Entschädigung in Betracht.
Ich bin mit TUI fly Belgium geflogen. Gilt dasselbe?
Die Verordnung gilt genauso, denn auch TUI fly Belgium ist eine Airline aus der EU. Fordern Sie die Entschädigung von dieser Airline. Für die Schlichtung ist bei einem Flug von oder nach Deutschland das Bundesamt für Justiz zuständig.
Bekomme ich auch Hotel und Mahlzeiten?
Ja. Betreuungsleistungen stehen Ihnen unabhängig vom Grund zu. Bewahren Sie die Belege auf.
Antwort der Airline erhalten? Fügen Sie sie in Ablehnung einordnen ein und sehen Sie die Standardantwort und die Urteile zu dem Grund.