Entschädigung abgelehnt: Welche Wege bleiben?
Aktualisiert
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von den Umständen ab.
Die Airline hat Ihre Forderung abgelehnt. Das ist die Sicht der Airline, keine Entscheidung eines Gerichts. In Deutschland gibt es danach einen kostenlosen nächsten Schritt: die Schlichtung. Und Sie haben Zeit, denn der Anspruch verjährt erst nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie geflogen sind.
Zuerst: Fällt Ihr Flug unter die Verordnung?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, oft Fluggastrechteverordnung genannt, gilt, wenn:
- Ihr Flug in der EU, im EWR oder in der Schweiz startete, mit einer beliebigen Airline, oder dort mit einer Airline aus der EU oder dem EWR landete;
- Sie mindestens 3 Stunden zu spät am Endziel ankamen (gemessen beim Öffnen der Türen), Ihr Flug weniger als 14 Tage vorher annulliert wurde oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde.
Die Ausgleichszahlung, meist Entschädigung genannt, beträgt 250 € (bis 1.500 km), 400 € (1.500 bis 3.500 km und alle Flüge innerhalb der EU über 1.500 km) oder 600 € (längere Flüge). Pro Person, egal, was das Ticket gekostet hat. Unsicher? Nutzen Sie den Rechner.
Was die Airline beweisen muss
Die Airline muss nur dann nicht zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorlagen, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (Art. 5 Abs. 3). Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) liest das als zwei Voraussetzungen, und die Airline muss beide beweisen (Airhelp gegen SAS, C-28/20):
- Ein außergewöhnliches Ereignis, das nicht zum normalen Betrieb gehört und das die Airline nicht beherrschen kann.
- Alle zumutbaren Maßnahmen, etwa eine Umbuchung auf einen anderen Flug, auch bei einer anderen Airline (C-74/19).
Die Beweislast liegt bei der Airline, und die Ausnahme ist eng auszulegen (Wallentin-Hermann, C-549/07). Sie müssen nicht beweisen, warum Ihr Flug zu spät war. Mehr dazu im Ratgeber zu außergewöhnlichen Umständen.
Die häufigsten Gründe
- Technischer Defekt. Gehört grundsätzlich zum normalen Betrieb (van der Lans, C-257/14). Eine Ausnahme ist ein verborgener Konstruktionsfehler, den die Airline weder erkennen noch beherrschen konnte (Finnair, C-385/23). Das muss die Airline dann aber zeigen.
- Erkrankte Crew. Die plötzliche Erkrankung eines Crewmitglieds ist kein außergewöhnlicher Umstand (TAP Portugal, C-156/22 bis C-158/22).
- Streik des eigenen Personals. Zählt nicht als außergewöhnlich (C-28/20).
- Wetter und Flugsicherung. Können außergewöhnlich sein. Dann geht es um die zweite Voraussetzung: Was hat die Airline getan, um Sie trotzdem ans Ziel zu bringen?
So antworten Sie der Airline
- Verlangen Sie Nachweise. Schreiben Sie der Airline, dass Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden sind. Verlangen Sie die Unterlagen: Verspätungscodes, Wetterdaten für Ihren Flughafen und Ihre Uhrzeit, das technische Bordbuch und welche anderen Flüge für eine Umbuchung in Betracht kamen.
- Setzen Sie eine Frist. Fordern Sie die Zahlung innerhalb von 14 Tagen auf Ihr Konto.
- Bewahren Sie alles auf. Ihre Forderung, die Ablehnung, die Bordkarte, Belege und den Versandnachweis.
- Zahlt die Airline nicht, stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Schlichtungsstelle. Das ist für Sie kostenlos. Siehe Schlichtung nach der Ablehnung.
Die Schlichtung: kostenlos, aber nicht bindend
In Deutschland gibt es zwei Stellen. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (früher söp) ist zuständig, wenn die Airline dort Mitglied ist. Für alle anderen Airlines, auch solche von außerhalb der EU, ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz zuständig, wenn der Flug in Deutschland startete oder landete. Voraussetzung ist, dass Sie die Forderung vorher bei der Airline gestellt haben und sie abgelehnt hat oder seit 2 Monaten nicht reagiert (§ 57b LuftVG). Der Schlichtungsvorschlag ist nicht bindend. Der Weg zum Gericht bleibt offen.
Die Verjährung: 3 Jahre ab Jahresende
Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 199 BGB). Der Anspruch aus einem Flug im März 2025 verjährt also mit Ablauf des 31. Dezember 2028. Die kurze Frist aus dem Reiserecht gilt dafür nicht, auch nicht bei Pauschalreisen (BGH, X ZR 62/23). Ein Schlichtungsantrag, ein Mahnbescheid oder eine Klage hemmen die Verjährung (§ 204 BGB). Auf ein Schreiben an die Airline allein sollten Sie sich dabei nicht verlassen. Mehr dazu: Frist und Verjährung.
Wenn auch die Schlichtung nicht hilft
Dann bleibt das Amtsgericht. Es ist für Streitwerte bis 10.000 € zuständig, und Sie können den Rechtsstreit dort selbst führen. Statt einer Klage können Sie zuerst einen Mahnbescheid beantragen, online über online-mahnantrag.de. Legt die Airline Widerspruch ein, geht das Verfahren auf Ihren Antrag an das zuständige Gericht. Diesen Antrag können Sie schon im Mahnantrag ankreuzen.
Was Appeal My Flight macht
Sie wählen den Grund, den die Airline genannt hat. Unsere Software fügt die passende Standardantwort mit Verordnung und Gerichtsurteilen ein, füllt den Schlichtungsantrag für die zuständige Stelle aus und nennt das Datum der Verjährung nach unserer Berechnung. Vor dem Kauf sehen Sie die Standardantwort für diesen Grund. Sie zahlen 29 € pro Buchung, verschicken alles selbst und behalten die volle Entschädigung.
Fragen
Die Airline antwortet gar nicht. Was nun?
Schicken Sie eine Erinnerung mit Frist. Sind seit Ihrer Forderung 2 Monate vergangen, können Sie den Schlichtungsantrag auch ohne Ablehnung stellen (§ 57b LuftVG).
Ich habe einen Gutschein bekommen. Ist mein Anspruch weg?
Die Ausgleichszahlung wird in Geld geleistet. Ein Gutschein ist nur erlaubt, wenn Sie schriftlich zugestimmt haben (Art. 7 Abs. 3). Haben Sie dem nicht schriftlich zugestimmt, behalten Sie den Anspruch auf Geld.
Bekomme ich auch Hotel und Mahlzeiten?
Ja. Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Getränke, Hotel) stehen Ihnen unabhängig vom Grund zu. Bewahren Sie Ihre Belege auf.
Antwort der Airline erhalten? Fügen Sie sie in Ablehnung einordnen ein und sehen Sie die Standardantwort und die Urteile zu dem Grund.