Die Airline bietet einen Gutschein statt der Entschädigung an
Aktualisiert
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von den Umständen ab.
Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert. Sie haben Entschädigung gefordert, und die Airline antwortet mit einem Gutschein oder einem Reiseguthaben. Oder der Gutschein lag einfach in Ihrem Postfach. Nach der EU-Verordnung wird die Ausgleichszahlung, meist Entschädigung genannt, in Geld gezahlt. Ein Gutschein ersetzt sie nur, wenn Sie zugestimmt haben. Und die Verordnung verlangt dafür Ihre schriftliche Zustimmung.
Was hinter dem Gutschein meist steckt
- Ein Gutschein „statt“ der Entschädigung, manchmal etwas mehr wert als der Betrag in Geld.
- Eine Kulanzgeste: ein kleiner Gutschein oder Bonusmeilen, ohne Hinweis auf die EU261.
- Eine Erstattung als Guthaben: Nach einer Annullierung kommt der Ticketpreis als Reiseguthaben zurück.
- Ein automatischer Gutschein, um den Sie nie gebeten haben.
Was die Verordnung sagt
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung, EU261) regelt klar, wie gezahlt wird:
- Art. 7 Abs. 3: Die Ausgleichszahlung wird in bar, per Überweisung, Bankanweisung oder Scheck geleistet. Reisegutscheine oder andere Leistungen sind nur mit schriftlichem Einverständnis des Fluggastes erlaubt.
- Art. 8 Abs. 1 Buchst. a: Dasselbe gilt für die Erstattung des Tickets. Ein Gutschein statt Geld braucht Ihre schriftliche Zustimmung.
- Art. 15: Die Airline kann Ihre Rechte nicht im Voraus einschränken oder ausschließen. Steht in den Beförderungsbedingungen, dass die Entschädigung in Gutscheinen gezahlt wird, bindet Sie das nicht.
Halten Sie zwei Dinge auseinander:
- Ausgleichszahlung (Art. 7): 250 €, 400 € oder 600 € pro Person, je nach Entfernung.
- Erstattung oder Ersatzflug (Art. 8): Nach einer Annullierung oder Nichtbeförderung wählen Sie zwischen der Erstattung des Tickets innerhalb von 7 Tagen und einer anderweitigen Beförderung.
Oft steht Ihnen beides zu. Ein erstattetes Ticket ersetzt nicht die Entschädigung. Ein Gutschein über den Ticketpreis auch nicht. Mehr dazu: Erstattung oder Entschädigung.
Ein Gutschein ist kein Geld. Er läuft oft ab, gilt meist nur für Flüge derselben Airline und ist nichts wert, wenn Sie dort nicht wieder buchen.
Wenn Sie den Gutschein noch nicht angenommen haben
Lösen Sie ihn nicht ein. Setzen Sie kein Häkchen und füllen Sie kein Formular aus, das Ihre Forderung in Guthaben umwandelt. Antworten Sie schriftlich, im selben Vorgang:
„Mit einem Gutschein bin ich nicht einverstanden. Bitte zahlen Sie nach Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 die Ausgleichszahlung von [Betrag] € pro Person für Flug [Nummer] am [Datum], Buchungscode [Code], innerhalb von 14 Tagen auf das unten genannte Konto.“
Nennen Sie Ihre Kontodaten und die Namen aller Fluggäste. Die 14 Tage legen Sie selbst fest, sie sind keine gesetzliche Frist. Bewahren Sie eine Kopie mit Datum auf.
Wenn Sie ihn schon angenommen haben
Dann kommt es darauf an, wozu Sie zugestimmt haben.
- Was Sie unterschrieben haben. Haben Sie unterschrieben oder ausdrücklich bestätigt, dass der Gutschein Ihre Entschädigung nach der EU261 ersetzt, lässt sich diese klare Zustimmung schwer rückgängig machen.
- Wie er bezeichnet war. Hieß der Gutschein Kulanzgeste oder Erstattung, oder deckte er nur den Ticketpreis ab, ist die Ausgleichszahlung nach Art. 7 noch offen.
- Was man Ihnen gesagt hat. Es zählt auch, ob Sie jemand darauf hingewiesen hat, dass Ihnen Geld zusteht.
Entscheidend ist, ob Sie wirklich zugestimmt haben. Ein Gutschein, um den Sie nicht gebeten haben, spricht weniger für Ihre Zustimmung als ein unterschriebenes Formular. Schildern Sie in Ihrer Antwort, wie es dazu kam. Haben Sie den Gutschein nicht eingelöst, schreiben Sie das und bieten Sie an, ihn zurückzugeben.
Schritt für Schritt
- Antworten Sie der Airline schriftlich. Lehnen Sie den Gutschein ab und fordern Sie den vollen Betrag nach Art. 7 auf Ihr Konto, keine Kulanzgeste.
- Warten Sie die Antwort ab. Den nächsten Schritt können Sie gehen, sobald die Airline abgelehnt hat oder seit Ihrer Forderung 2 Monate vergangen sind. Mehr dazu: Airline antwortet nicht.
- Stellen Sie den Schlichtungsantrag. Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Airline ab. Ist sie Mitglied der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (früher söp), gehen Sie dorthin. Für alle anderen Airlines ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz zuständig. Der Antrag ist für Sie kostenlos. Siehe Schlichtung nach der Ablehnung.
Die Verjährung: Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Mehr dazu: Frist und Verjährung.
Wann es sich lohnt und wann nicht
Meist lohnt es sich: ein Gutschein, dem Sie nie zugestimmt haben. Eine Kulanzgeste weit unter dem festen Betrag. Oder eine Erstattung als Guthaben, während die Entschädigung nie gezahlt wurde.
Schwieriger wird es, wenn Sie klar unterschrieben haben, dass der Gutschein Ihre Entschädigung ersetzt. Vor allem, wenn er mehr wert war als der Betrag in Geld und Sie ihn schon eingelöst haben.
Was Appeal My Flight macht
Das Dokumentenpaket enthält ein Schreiben an die Airline und den Schlichtungsantrag. Es wird aus Standardtexten erstellt, ausgefüllt mit Ihren Angaben. Sie zahlen 29 € pro Buchung, verschicken es selbst und behalten die volle Entschädigung. Ob die Airline zahlt, kann niemand zusagen.
Fragen
Der Gutschein ist mehr wert als das Geld. Soll ich ihn nehmen?
Das entscheiden Sie. Achten Sie auf das Ablaufdatum, auf die Flüge, für die er gilt, und darauf, ob Sie ihn wirklich nutzen werden. Stimmen Sie schriftlich zu, ist der Gutschein Ihre Entschädigung.
Die Airline sagt, Gutscheine seien ihre Regel. Bindet mich das?
Nein. Nach Art. 15 kann die Airline Ihre Rechte nicht im Voraus einschränken. Und Art. 7 Abs. 3 verlangt für einen Gutschein Ihre schriftliche Zustimmung.
Bekomme ich mein Ticket auch in Geld erstattet?
Ja. Nach einer Annullierung oder Nichtbeförderung können Sie die Erstattung nach Art. 8 wählen. Sie wird in Geld gezahlt, es sei denn, Sie stimmen einem Gutschein schriftlich zu. Und sie kommt zur Entschädigung dazu.
Antwort der Airline erhalten? Fügen Sie sie in Ablehnung einordnen ein und sehen Sie die Standardantwort und die Urteile zu dem Grund.