Warum Ihnen eine Entschädigung zustehen kann
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gibt Fluggästen eine feste Ausgleichszahlung, meist Entschädigung genannt. Sie hängt nicht vom Ticketpreis ab.
Wann sie gilt
Ihr Flug kam mindestens 3 Stunden zu spät an, wurde weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert oder Ihnen wurde die Beförderung verweigert. Der Flug startete in der EU, im EWR oder in der Schweiz oder landete dort mit einer Airline aus der EU, dem EWR oder der Schweiz. Für Flüge ab dem Vereinigten Königreich und für Flüge dorthin mit einer britischen Airline oder einer Airline aus der EU gelten die britischen Regeln (UK261) entsprechend.
Wie viel
250 € für Flüge bis 1.500 km, 400 € bis 3.500 km und 600 € für längere Flüge. Pro Person, auch für Kinder mit eigenem Sitzplatz.
Die wichtigste Ausnahme
Die Airline muss nicht zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorlagen, etwa ein Sturm oder Beschränkungen der Flugsicherung. Das muss sie aber beweisen. Technische Defekte und Streiks des eigenen Personals zählen meist nicht.
Warten Sie nicht zu lange
In Deutschland verjährt der Anspruch nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195, 199 BGB). Ein Schlichtungsantrag, ein Mahnbescheid oder eine Klage hemmen die Verjährung (§ 204 BGB). Die Schlichtung ist für Sie kostenlos: bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (früher söp), wenn die Airline dort Mitglied ist, sonst bei der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Vorher müssen Sie die Forderung bei der Airline gestellt haben, und sie muss abgelehnt oder 2 Monate nicht geantwortet haben (§ 57b LuftVG). Für Flüge aus anderen Ländern gelten dort eigene Fristen, zum Beispiel 1 Jahr in Polen, 2 Jahre in den Niederlanden (dort hält nur eine Klage die Frist an), 5 Jahre in Spanien und 6 Jahre in Irland und im Vereinigten Königreich (5 in Schottland). Das Dokumentenpaket nennt die Frist für Ihren Flug.
So wird die Entschädigung berechnet
| Flugstrecke | Entschädigung pro Person |
|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 € |
| 1.500 bis 3.500 km und alle Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | 400 € |
| Über 3.500 km | 600 € |
Verspätung. Es zählt die Verspätung am Endziel, gemessen beim Öffnen der Türen. Kommen Sie mindestens 3 Stunden zu spät an, steht Ihnen dasselbe zu wie bei einer Annullierung (Sturgeon C-402/07; Germanwings C-452/13). Bei Flügen über 3.500 km, die 3 bis 4 Stunden zu spät ankommen, darf die Airline den Betrag halbieren.
Annullierung. Ihnen steht eine Entschädigung zu, außer Sie wurden mindestens 14 Tage vor dem Abflug informiert, oder später, aber mit einem Ersatzflug nahe an Ihren ursprünglichen Zeiten.
Nichtbeförderung. War der Flug überbucht und durften Sie nicht mitfliegen, steht Ihnen die Entschädigung sofort zu.
Welche Flüge. Alle Flüge ab der EU, dem EWR (auch Norwegen und Island) oder der Schweiz und Flüge dorthin mit einer Airline aus der EU, dem EWR oder der Schweiz. Der Ticketpreis spielt keine Rolle. Kinder mit eigenem Sitzplatz bekommen dasselbe.
Die Ausnahme. Die Airline zahlt nicht, wenn sie außergewöhnliche Umstände beweisen kann, etwa einen Sturm oder Beschränkungen der Flugsicherung, und dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Technische Defekte, eine erkrankte Crew und Streiks des eigenen Personals zählen meist nicht.
Offizielle Quellen
- Ihr Europa: Fluggastrechte (Europäische Kommission)
- Die Verordnung selbst (EUR-Lex)
- Deutschland: Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. (früher söp)
- Deutschland: Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz
- Finnland: Verbraucherberatung (KKV) und der finnische Verbraucherstreitausschuss (KRIL)
- Schweden: Allmänna reklamationsnämnden (ARN)
- Dänemark: Trafikstyrelsen (dänische Verkehrsbehörde)
- Norwegen: Transportklagenemnda
- Spanien: Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA)
- Niederlande: Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT)
- Polen: Rzecznik Praw Pasażerów
- Irland: Irish Aviation Authority (IAA)
- Island: Samgöngustofa (isländische Verkehrsbehörde)
- Malta: Malta Competition and Consumer Affairs Authority (MCCAA)
- Vereinigtes Königreich: Civil Aviation Authority (CAA)
- Vereinigtes Königreich: Schlichtungsstelle AviationADR
- Vereinigtes Königreich: Schlichtungsstelle CEDR
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