Außergewöhnliche Umstände: Was die Verordnung sagt und was Gerichte entschieden haben
Aktualisiert
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von den Umständen ab.
Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert, Sie haben die Entschädigung gefordert, und die Airline antwortet mit zwei Wörtern: „außergewöhnliche Umstände“. Ohne Einzelheiten, ohne Unterlagen. Das ist der häufigste Grund für eine Ablehnung. Viele sprechen von höherer Gewalt, doch die Verordnung und die Gerichte sprechen von außergewöhnlichen Umständen, und die Regeln dafür sind strenger, als das Wort vermuten lässt.
Was die Regel sagt
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gibt Ihnen 250 €, 400 € oder 600 €, wenn Ihr Flug mindestens 3 Stunden zu spät am Ziel ankommt oder kurzfristig annulliert wird. Nach Art. 5 Abs. 3 muss die Airline nur dann nicht zahlen, wenn die Annullierung oder Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Der EuGH macht daraus zwei Voraussetzungen. Die Airline muss beide beweisen (Airhelp gegen SAS, C-28/20, Rn. 23):
- Ein außergewöhnliches Ereignis. Etwas, das nicht zum normalen Betrieb gehört und das die Airline tatsächlich nicht beherrschen kann.
- Alle zumutbaren Maßnahmen. Die Airline hat getan, was ihr zumutbar war, um die Verspätung zu vermeiden oder klein zu halten.
Die Beweislast liegt bei der Airline, und die Ausnahme ist eng auszulegen (Wallentin-Hermann, C-549/07). Sie müssen nicht beweisen, warum Ihr Flug zu spät war.
An der zweiten Voraussetzung scheitert es oft
Zu den zumutbaren Maßnahmen gehört eine Umbuchung auf einen anderen Flug, direkt oder mit Umsteigen, auch bei einer anderen Airline, es sei denn, das wäre für die Airline ein untragbares Opfer (C-74/19). Nur einen eigenen Flug am nächsten Tag anzubieten, reicht oft nicht.
Zwei weitere Regeln begrenzen die Ausnahme:
- Nur der Teil der Verspätung zählt, den das Ereignis verursacht hat (Pešková, C-315/15). Vierzig Minuten Warten auf besseres Wetter erklären keine Verspätung von sechs Stunden.
- Ein Flugplan braucht Reserven. Eine Airline darf nicht so knapp planen, dass ein Problem am Morgen den ganzen Tag durcheinanderbringt (Eglītis, C-294/10).
Beachten Sie: Nach C-74/19 darf sich eine Airline auch auf ein außergewöhnliches Ereignis auf dem vorherigen Flug desselben Flugzeugs berufen. Auch dann muss sie das Ereignis und ihre eigenen zumutbaren Maßnahmen beweisen.
Was meist außergewöhnlich ist und was nicht
Meist nicht außergewöhnlich:
- technische Defekte (van der Lans, C-257/14); eine Ausnahme ist ein verborgener Konstruktionsfehler, den die Airline weder erkennen noch beherrschen konnte (Finnair, C-385/23)
- die plötzliche Erkrankung eines Crewmitglieds (TAP Portugal, C-156/22 bis C-158/22)
- ein Streik des eigenen Personals um Lohn oder Arbeitsbedingungen (C-28/20)
Oft als Ereignis anerkannt, sodass es auf die zweite Voraussetzung ankommt:
- Wetter am Flughafen und zur Zeit Ihres Flugs
- Beschränkungen der Flugsicherung
- Streiks von Fluglotsen oder Flughafenpersonal
- ein Vogelschlag (C-315/15)
- Störungen des Flughafens selbst, etwa der Ausfall der gesamten Treibstoffversorgung des Flughafens (SATA, C-308/21)
Welche Nachweise Sie verlangen können
- Verspätungscodes und einen Zeitablauf Ihres Flugs
- Wetterdaten (METAR), NOTAMs oder Slot-Meldungen der Flugsicherung für den richtigen Flughafen und die richtige Zeit
- das technische Bordbuch und einen etwaigen Störungsbericht
- Dienstpläne der Crew, wenn die Crew der Grund war
- welche Flüge anderer Airlines für eine Umbuchung in Betracht kamen
Fügen Sie die Ablehnung in unser Werkzeug „Ablehnung einordnen“ ein. Sie sehen dann, welchen Grund die Airline nennt, und die Standardantwort und die Urteile dazu.
Schritt für Schritt
- Antworten Sie schriftlich und verlangen Sie die Unterlagen. Eine Ablehnung, die nur das Ereignis nennt, ist kein Beweis.
- Setzen Sie eine Frist, zum Beispiel 14 Tage, für die Zahlung oder die Unterlagen.
- Zahlt die Airline nicht, stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Schlichtungsstelle. Das ist für Sie kostenlos. Siehe Schlichtung nach der Ablehnung.
- Behalten Sie die Verjährung im Blick. Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195, 199 BGB). Ein Schlichtungsantrag hemmt die Verjährung (§ 204 BGB).
Was Appeal My Flight macht
Sie wählen den Grund, den die Airline genannt hat. Unsere Software fügt die passende Standardantwort mit Verordnung und Gerichtsurteilen ein, verlangt die Nachweise und füllt den Schlichtungsantrag für die zuständige Stelle aus. Vor dem Kauf sehen Sie die Standardantwort für diesen Grund. Das kostet 29 € pro Buchung. Sie verschicken alles selbst und behalten die volle Entschädigung.
Fragen
Muss ich beweisen, dass die Airline im Unrecht ist?
Nein. Die Airline muss sowohl das Ereignis als auch ihre zumutbaren Maßnahmen beweisen.
Ist höhere Gewalt dasselbe wie außergewöhnliche Umstände?
Nicht ganz. Höhere Gewalt ist ein Begriff des deutschen Rechts mit eigenen Voraussetzungen. Für die Ausgleichszahlung gilt der Maßstab der Verordnung. Schreiben Sie in Ihrem Brief deshalb „außergewöhnliche Umstände“.
Bekomme ich trotzdem Mahlzeiten und ein Hotel?
Ja. Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Getränke, Hotel und Transfer dorthin) stehen Ihnen unabhängig vom Grund zu.
Antwort der Airline erhalten? Fügen Sie sie in Ablehnung einordnen ein und sehen Sie die Standardantwort und die Urteile zu dem Grund.