Flug wegen Streik annulliert: Wann gibt es Entschädigung?

Aktualisiert
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von den Umständen ab.

Ihr Flug wurde wegen eines Streiks annulliert oder kam Stunden zu spät an, und die Airline sagt: Streik, also keine Entschädigung. Ob das stimmt, hängt vor allem an einer Frage: Wer hat gestreikt? Die Piloten oder Flugbegleiter der Airline selbst oder Beschäftigte, die nicht bei ihr angestellt sind, etwa beim Flughafen oder bei der Flugsicherung.

Zwei Arten von Streik

Das eigene Personal der Airline. Piloten, Kabinenpersonal oder anderes Personal der Airline, das die Gewerkschaft wegen Löhnen oder Arbeitsbedingungen zum Streik aufruft. Das ist kein außergewöhnlicher Umstand (Airhelp gegen SAS, C-28/20). Ein solcher Streik gehört nach dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zum normalen Betrieb, und die Airline kann ihn beeinflussen. Die Ausgleichszahlung, meist Entschädigung genannt, ist dann in der Regel geschuldet: 250 €, 400 € oder 600 € pro Person, je nach Entfernung. Ihren Betrag sehen Sie im Rechner.

Beschäftigte außerhalb der Airline. Fluglotsen, Luftsicherheitspersonal oder Bodenpersonal, das nicht bei der Airline angestellt ist. Solche Streiks gelten meist als außergewöhnlich. Dann muss die Airline aber noch zeigen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, etwa eine Umbuchung auch auf eine andere Airline (TAP, C-74/19).

Die Streiks bei Lufthansa und Eurowings im April 2026

Das Kabinenpersonal von Lufthansa streikte am 10. April 2026 (Gewerkschaft UFO), die Piloten am 13. und 14. April 2026 (Vereinigung Cockpit), vor allem wegen der betrieblichen Altersversorgung. Die Piloten von Eurowings beteiligten sich am 13. April 2026 am Streik der Vereinigung Cockpit.

In beiden Fällen streikte das eigene Personal. Wurde Ihr Flug deshalb annulliert und Sie haben es weniger als 14 Tage vorher erfahren, schuldet die Airline in der Regel die Entschädigung. Mehr dazu unter Lufthansa lehnt ab und Eurowings lehnt ab.

Wilder Streik und Streik im Konzern

verdi-Streik am Flughafen

Ruft verdi das Personal der Luftsicherheit oder der Bodenverkehrsdienste eines Flughafens zum Streik auf, streiken in der Regel Beschäftigte, die nicht bei Ihrer Airline angestellt sind. Ein solcher Streik ist meist ein außergewöhnlicher Umstand. Die Airline ist damit aber nicht automatisch fertig:

Anders ist es, wenn verdi das Bodenpersonal der Airline selbst zum Streik aufruft. Dann streikt eigenes Personal, und es gilt dasselbe wie bei einem Pilotenstreik. Fragen Sie deshalb immer, wer bei wem angestellt war.

Hotel, Essen und Ersatzflug gibt es immer

Auch wenn der Streik außergewöhnlich war, muss die Airline Sie betreuen. Nach einer Annullierung wählen Sie zwischen der Erstattung des Tickets und einem Ersatzflug (Art. 8). Dazu kommen Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, ein Hotel, wenn Sie übernachten müssen, und der Transfer dorthin (Art. 9). Diese Betreuung ist auch bei außergewöhnlichen Umständen geschuldet, ohne zeitliche oder finanzielle Grenze (McDonagh gegen Ryanair, C-12/11). Hat die Airline nichts angeboten, können Sie angemessene Hotelkosten mit Belegen zurückverlangen.

Streik bei einer Pauschalreise

Die Ausgleichszahlung schuldet auch bei einer Pauschalreise die Airline, die geflogen ist, nicht der Veranstalter (Art. 3 Abs. 5). Auch die Frist ist dieselbe: 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (BGH, Urteil vom 4. Juni 2024, X ZR 62/23). Forderungen gegen den Veranstalter, etwa wegen eines verlorenen Urlaubstags, sind eine eigene Sache.

Welche Nachweise Sie verlangen sollten

Schritt für Schritt

  1. Antworten Sie der Airline schriftlich. Streikte eigenes Personal oder Personal im Konzern, verweisen Sie auf C-28/20, C-195/17 und C-613/20. Bei einem Streik Dritter verlangen Sie die Nachweise oben. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen.
  2. Stellen Sie den Schlichtungsantrag, wenn die Airline ablehnt oder 2 Monate nach Ihrer Forderung nicht geantwortet hat (§ 57b LuftVG): bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (früher söp), wenn die Airline dort Mitglied ist, sonst bei der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Das ist für Sie kostenlos, und der Antrag hemmt die Verjährung (§ 204 BGB). Siehe Schlichtung nach der Ablehnung.
  3. Amtsgericht als letzter Schritt. Dort können Sie den Rechtsstreit bis 10.000 € selbst führen, oder zuerst einen Mahnbescheid beantragen.

Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195, 199 BGB). Ein Flug vom 13. April 2026 verjährt also mit Ablauf des 31. Dezember 2029. Mehr dazu: Frist und Verjährung.

Wann es sich lohnt und wann nicht

Gute Ausgangslage: ein Streik der eigenen Piloten oder Flugbegleiter, auch im April 2026 bei Lufthansa und Eurowings, ein wilder Streik oder ein Solidaritätsstreik im Konzern.

Schwächer: ein Streik von Fluglotsen oder Luftsicherheitspersonal, der alle Airlines traf, mit Umbuchung auf den nächsten Flug. Dann ist eine Entschädigung unwahrscheinlich, Hotel und Essen stehen Ihnen aber trotzdem zu. Unsicher, wie Sie die Begründung einordnen? Nutzen Sie Ablehnung einordnen oder lesen Sie den Ratgeber zu außergewöhnlichen Umständen.

Was Appeal My Flight macht

Sie wählen den Grund, den die Airline genannt hat, hier „Streik“. Unsere Software erstellt daraus Ihr Dokumentenpaket aus Standardtexten: das Schreiben an die Airline mit der Standardantwort auf diesen Grund und den Schlichtungsantrag für die zuständige Stelle, ausgefüllt mit Ihren Angaben. Welche Stelle das ist, ergibt sich aus der Airline. Vor dem Kauf sehen Sie die Standardantwort für diesen Grund. Sie zahlen 29 € pro Buchung, egal, wie viele Personen mitfliegen, verschicken alles selbst und behalten die volle Entschädigung. Ob die Airline zahlt, kann niemand zusagen.

Fragen

Der Streik war Wochen vorher angekündigt. Spielt das eine Rolle?

Für eine Annullierung ja: Wurden Sie mindestens 14 Tage vor dem Abflug informiert, gibt es keine Entschädigung. Sonst kommt es darauf an, wer gestreikt hat.

Mein Flug fiel am Tag nach dem Streik aus. Zählt das auch?

Die Airline muss zeigen, dass der Streik Ihre Annullierung noch verursacht hat. Streikte eigenes Personal, ändert das ohnehin nichts: Dieser Grund entlastet die Airline nicht.

Ich habe nach dem Streik selbst ein Hotel gebucht. Bekomme ich das Geld zurück?

Wenn die Airline Ihnen kein Hotel angeboten hat, können Sie angemessene Kosten mit Belegen zurückfordern, zusätzlich zu einer etwaigen Entschädigung.

Antwort der Airline erhalten? Fügen Sie sie in Ablehnung einordnen ein und sehen Sie die Standardantwort und die Urteile zu dem Grund.

Nach oben