Schnee und Enteisung: Wann die Airline trotzdem zahlen muss
Aktualisiert
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von den Umständen ab.
Ihr Winterflug stand stundenlang am Gate und wartete auf die Enteisung, oder er wurde bei Schneefall annulliert. Sie haben die Entschädigung gefordert, und die Airline antwortet mit „Wetter“ oder „außergewöhnliche Umstände“. Dabei gehört die Enteisung in Deutschland zum normalen Winterbetrieb. Das ist wichtig, denn die Airline darf die Entschädigung nur für Ereignisse verweigern, die nicht zum normalen Betrieb gehören.
Was die Airline beweisen muss
Nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 muss die Airline zwei Dinge beweisen (Airhelp gegen SAS, C-28/20, Rn. 23):
- Ein außergewöhnliches Ereignis. Etwas, das nicht zum normalen Betrieb gehört und das sie tatsächlich nicht beherrschen kann.
- Alle zumutbaren Maßnahmen. Sie hat getan, was ihr zumutbar war, um die Verspätung zu vermeiden oder klein zu halten, einschließlich eines Ersatzflugs mit einer anderen Airline (C-74/19).
Entschuldigt ist nur der Teil der Verspätung, den das Ereignis verursacht hat (Pešková, C-315/15). Sperrte ein Schneesturm die Piste zwei Stunden lang und landeten Sie neun Stunden zu spät, muss die Airline den Rest erklären.
Routinemäßige Enteisung: in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. August 2024, X ZR 146/23. Ein Fluggast flog im Dezember 2021 von Minneapolis nach Amsterdam. Wegen der Enteisung verpasste er den Anschlussflug nach Düsseldorf und kam dort fast 4 Stunden zu spät an. Der BGH entschied: Dass ein Flugzeug vor dem Start enteist werden muss, ist jedenfalls an Flughäfen und zu Zeiten, in denen mit winterlichen Temperaturen zu rechnen ist, kein außergewöhnlicher Umstand. Nach den Berichten über das Urteil spielte es keine Rolle, dass viele Flugzeuge betroffen waren und die Airline auf die Enteisung selbst keinen Einfluss hatte. Der BGH hob damit ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf auf.
Weil es ein Langstreckenflug war und die Verspätung unter 4 Stunden blieb, war die Ausgleichszahlung in diesem Fall halbiert (Art. 7 Abs. 2).
Fehlendes Enteisungsmittel: ebenfalls nicht außergewöhnlich
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 19. November 2013, 2 U 3/13. Ein Flug von Berlin nach Rom am 10. Dezember 2010 wurde annulliert, weil nicht genug Enteisungsmittel da war. Enteist hat ein Dienstleister im Auftrag der Flughafengesellschaft. Das Gericht sagte:
- Die Enteisung bei winterlichen Verhältnissen ist eine erwartbare technische Voraussetzung für den Start.
- Die Airline muss dafür sorgen, dass die nötigen Betriebsstoffe vorhanden sind.
- Ein Engpass lässt sich in der Regel vermeiden, wenn rechtzeitig genug gekauft und gelagert wird.
- Dass ein Dritter das Mittel lieferte, ändert daran nichts.
Außerdem hatte die Airline keinen Ersatzflug nachgewiesen, der den Vorgaben der Verordnung entsprach. Das Gericht bestätigte 250 € pro Fluggast.
Ähnlich sah es die norwegische Beschwerdestelle Transportklagenemnda in einem Fall aus Kirkenes im März 2017, als dem Flughafen bei schlechtem Wetter das Enteisungsmittel ausging. Nach einem Pressebericht sprach die Mehrheit dem Fluggast 400 € zu: Die Airline könne sich das Geld vom Flughafen zurückholen, der Fluggast solle dieses Risiko nicht tragen.
Schneefall und gesperrte Flughäfen: möglich, wenn belegt
Starker Schneefall, der einen Flughafen schließt, kann ein außergewöhnlicher Umstand sein. Die Airline muss trotzdem zeigen, wie er Ihren Flug getroffen hat.
Die schwedische Beschwerdestelle ARN hatte einen Anschlussflug ab Istanbul, der bei Schneefall annulliert wurde (ARN 2017-03049, 22. Mai 2018). Sie erkannte an, dass Schnee außergewöhnlich sein kann. Die Airline hatte aber nicht erklärt, wie der Schneesturm gerade diesen Flug betraf und warum sie die Annullierung nicht vermeiden konnte. Ergebnis: 600 € pro Person.
Nicht alle Gerichte sehen es gleich
Ein niederländisches Gericht erster Instanz hat anders entschieden. Im Urteil ECLI:NL:RBNHO:2025:15907 (Haarlem, 28. Mai 2025) kam ein Flug von Amsterdam nach London am 9. Dezember 2022 mit 3 Stunden und 25 Minuten Verspätung an. Frühere Flüge des Flugzeugs mussten enteist werden, und die Flugsicherung ließ Maschinen erst nach der Enteisung starten. Das Gericht erkannte das Warten auf die Enteisung und die Enteisung selbst als außergewöhnlich an, weil die Airline beides mit Unterlagen belegte und zeigte, dass die Wartezeit von der Flugsicherung und den Anlagen des Flughafens abhing.
Das deutsche Urteil kommt vom höchsten Zivilgericht, das niederländische von einem Gericht erster Instanz (kantonrechter). Der EuGH hat zur Enteisung noch nicht entschieden. Für beide Seiten gilt: Die Nachweise entscheiden. Eine Ablehnung, die nur „Enteisung“ oder „Winterwetter“ sagt, ist kein Beweis.
Mahlzeiten und Hotel stehen Ihnen trotzdem zu
Auch wenn der Schnee tatsächlich außergewöhnlich war, muss die Airline Mahlzeiten, Getränke und ein Hotel stellen, wenn Sie übernachten müssen. Es gibt keine zeitliche oder finanzielle Grenze, und Sie können angemessene Kosten zurückverlangen, wenn die Airline nichts angeboten hat (McDonagh gegen Ryanair, C-12/11). Bewahren Sie die Belege auf.
Welche Nachweise Sie verlangen können
- den Zeitablauf Ihres Flugs: wann das Flugzeug bereit war, wann die Enteisung angefordert wurde und wann sie begann
- ob die Enteisung wegen fehlenden Mittels, fehlender Geräte oder fehlenden Personals später kam, und wer dafür verantwortlich war
- Wetterdaten (METAR) und etwaige Sperrmeldungen des Flughafens (NOTAM), mit Uhrzeiten
- ob im selben Zeitraum andere Flüge starteten, auch die anderer Airlines
- welche anderen Flüge für eine Umbuchung in Betracht gezogen wurden
Schritt für Schritt
- Antworten Sie schriftlich. Weisen Sie darauf hin, dass die routinemäßige Enteisung zum normalen Betrieb gehört (BGH, X ZR 146/23), und verlangen Sie die Nachweise oben.
- Setzen Sie eine Frist, zum Beispiel 14 Tage, für die Zahlung oder die Unterlagen.
- Stellen Sie einen Schlichtungsantrag, wenn die Airline ablehnt oder 2 Monate nach Ihrer Forderung nicht geantwortet hat: bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (früher söp), wenn die Airline dort Mitglied ist, sonst bei der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Das gilt für Flüge von oder nach Deutschland und ist für Sie kostenlos. Siehe Schlichtung nach der Ablehnung.
- Behalten Sie die Verjährung im Blick. Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195, 199 BGB). Ein Schlichtungsantrag hemmt die Verjährung (§ 204 BGB). Siehe Fristen für die Flugentschädigung.
Startete Ihr Flug in einem anderen Land und landete nicht in Deutschland, ist meist die Stelle im Abflugland zuständig, etwa AESA in Spanien oder der Rzecznik Praw Pasażerów in Polen. Wurde Ihr Flug über die Feiertage annulliert, lesen Sie auch Flug an Weihnachten annulliert.
Wann es sich lohnt und wann nicht
Es lohnt sich, wenn die Verspätung vom Warten auf die Enteisung an einem normalen Wintertag kam, wenn dem Flughafen das Enteisungsmittel ausging oder wenn die Verspätung viel länger dauerte als der Schneefall.
Schwach ist es, wenn der Flughafen für alle gesperrt war, die Airline das belegt und Sie mit dem ersten möglichen Flug weiterbrachte. Dann fordern Sie Ihre Kosten und lassen die Entschädigung fallen.
Was Appeal My Flight macht
Viele Airlines beantworten jede Winterforderung mit demselben Text. Fügen Sie die Ablehnung in Ablehnung einordnen ein, um zu sehen, welchen Grund sie nennt. Sie wählen dann diesen Grund, und unsere Software erstellt Ihr Dokumentenpaket aus Standardtexten, ausgefüllt mit Ihren Angaben: das Schreiben an die Airline mit der Standardantwort auf diesen Grund und den Schlichtungsantrag für die zuständige Stelle. Niemand prüft Ihren Fall rechtlich. Das kostet 29 € pro Buchung, egal wie viele Personen mitfliegen. Sie verschicken alles selbst und behalten die volle Entschädigung. Ob die Airline zahlt, kann niemand zusagen.
Fragen
Die Airline sagt, die Warteschlange an der Enteisung sei Sache des Flughafens. Hilft ihr das?
Allein nicht. Das OLG Brandenburg hat in 2 U 3/13 entschieden, dass es keine Rolle spielt, wenn ein Dritter für das Enteisungsmittel zuständig war.
Es hat stark geschneit. Habe ich trotzdem Ansprüche?
Möglicherweise. Fragen Sie, ob der Flughafen gesperrt war, wie lange und ob andere Flüge starteten. Schnee, der andere nicht aufgehalten hat, ist ein schwacher Beweis.
Mein Flug wurde schon vor der Fahrt zum Flughafen annulliert. Ist das anders?
Dann kommt es auch darauf an, wann Sie informiert wurden. Die Regeln zu 14 und 7 Tagen finden Sie unter Flug an Weihnachten annulliert.
Antwort der Airline erhalten? Fügen Sie sie in Ablehnung einordnen ein und sehen Sie die Standardantwort und die Urteile zu dem Grund.