Wie lange Sie Ihre Flugentschädigung noch fordern können

Aktualisiert
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von den Umständen ab.

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 selbst nennt keine Frist. Wie lange Sie die Ausgleichszahlung, meist Entschädigung genannt, fordern können, regelt das Recht des Landes, in dem Sie klagen. In Deutschland sind das 3 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Das ist mehr Zeit, als viele denken. Aber die Frist endet für alle Flüge eines Jahres am selben Tag, und ein Schreiben an die Airline hält sie nicht sicher auf.

Die Regel: 3 Jahre ab Jahresende

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB), bei einer Flugverspätung also am Ende des Jahres, in dem Sie geflogen sind. Der BGH wendet diese Frist seit Langem auf die Ausgleichszahlung an (Xa ZR 61/09, 10. Dezember 2009).

Beispiele:

Ihre Ansprüche aus 2023 sollten Sie deshalb jetzt angehen. Um die Frist zu wahren, reicht eine E-Mail an die Airline nicht (siehe unten).

Auch bei Pauschalreisen: 3 Jahre

Für Mängel einer Pauschalreise gilt eine kurze Frist von 2 Jahren (§ 651j BGB). Für die Entschädigung nach der Verordnung gilt sie nicht, auch wenn der Flug Teil der Pauschalreise war. Es bleibt bei den 3 Jahren ab Jahresende (BGH, Urteil vom 4. Juni 2024, X ZR 62/23). Die Entschädigung schuldet die Airline, nicht der Veranstalter.

Was die Verjährung hemmt, und was nicht

Hemmung heißt: Die Uhr steht still, solange das Verfahren läuft. Nach § 204 Abs. 1 BGB hemmen die Verjährung unter anderem:

Die Hemmung endet 6 Monate, nachdem das Verfahren beendet ist (§ 204 Abs. 2 BGB). Scheitert die Schlichtung, haben Sie danach also noch mindestens 6 Monate für Mahnbescheid oder Klage.

Für Mahnbescheid und Klage kommt es auf den Eingang bei Gericht an, wenn die Zustellung an die Airline danach „demnächst“ erfolgt (§ 167 ZPO). Ein Antrag, der am 30. Dezember eingeht, kann die Frist also noch wahren. Verlassen Sie sich trotzdem nicht auf die letzten Tage: Fehlen Angaben, kann sich die Zustellung verzögern.

Nicht ausreichend: Eine E-Mail, ein Brief oder eine Mahnung an die Airline. Laufende Verhandlungen mit der Airline können die Verjährung zwar unter Umständen hemmen. Darauf sollten Sie aber nicht bauen. Sicher sind nur die drei Wege oben.

Die Fristen vor der Schlichtung

Bevor Sie die Schlichtung beantragen, müssen Sie Ihre Forderung bei der Airline gestellt haben. Den Antrag können Sie stellen, wenn die Airline abgelehnt hat oder seit Ihrer Forderung 2 Monate vergangen sind (§ 57b LuftVG). Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Airline ab:

Rechnen Sie mit Zeit: Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr brauchte 2025 im Schnitt 125 Tage, das Bundesamt für Justiz etwa 10 Monate. Weil die Verjährung in dieser Zeit gehemmt ist, verlieren Sie dadurch keine Frist. Mehr zum Verfahren: Schlichtung nach der Ablehnung.

Klage im Ausland: andere Frist

Die Frist richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem Sie klagen (Cuadrench Moré gegen KLM, C-139/11). Klagen Sie in Deutschland, gelten die 3 Jahre ab Jahresende. In anderen Ländern ist es anders: In Polen verjährt der Anspruch nach 1 Jahr ab dem Flug, in den Niederlanden erlischt er nach 2 Jahren, in Spanien gelten 5 Jahre. Startete Ihr Flug im Ausland, können Sie nach dem EuGH auch am Abflug- oder Ankunftsort klagen (Rehder, C-204/08).

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Stellen Sie die Forderung bei der Airline, falls noch nicht geschehen, schriftlich und mit Datum.
  2. Lehnt die Airline ab oder schweigt sie 2 Monate, stellen Sie den Schlichtungsantrag. Damit ist die Verjährung gehemmt.
  3. Ist das Jahresende nah, beantragen Sie einen Mahnbescheid online über online-mahnantrag.de oder erheben Sie Klage beim Amtsgericht. Bis 10.000 € können Sie den Rechtsstreit dort selbst führen.

Unsicher, ob Ihr Flug überhaupt unter die Verordnung fällt? Nutzen Sie den Rechner oder lesen Sie, was nach einer abgelehnten Entschädigung möglich ist.

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Sie wählen den Grund, den die Airline genannt hat. Unsere Software erstellt daraus Ihr Dokumentenpaket aus Standardtexten: das Schreiben an die Airline mit der Standardantwort auf diesen Grund, den Schlichtungsantrag für die zuständige Stelle und das Datum der Verjährung nach unserer Berechnung, ausgefüllt mit Ihren Angaben. Sie zahlen 29 € pro Buchung, egal, wie viele Personen mitfliegen, verschicken alles selbst und behalten die volle Entschädigung. Ob die Airline zahlt, kann niemand zusagen.

Fragen

Mein Flug war im Januar 2023. Ist es schon zu spät?

Nein, noch nicht. Der Anspruch verjährt mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Bis dahin muss aber ein Schlichtungsantrag gestellt, ein Mahnbescheid beantragt oder eine Klage eingereicht sein.

Die Airline schreibt, ich hätte die Forderung zu spät gestellt. Stimmt das?

Für eine Klage in Deutschland gilt die Verjährung nach dem BGB, also 3 Jahre ab Jahresende. Die Rechte aus der Verordnung lassen sich durch Geschäftsbedingungen der Airline nicht einschränken (Art. 15).

Hemmt meine E-Mail an die Airline die Verjährung?

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Sicher hemmen nur ein Schlichtungsantrag, ein Mahnbescheid oder eine Klage.

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