Die Airline antwortet nicht auf Ihre Forderung
Aktualisiert
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von den Umständen ab.
Sie haben Ihre Entschädigung vor Wochen gefordert, und die Airline schweigt. Vielleicht kam eine automatische Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer, vielleicht gar nichts. Schweigen ist keine Ablehnung. Sie müssen aber nicht endlos warten: Nach 2 Monaten ohne Antwort können Sie in Deutschland die Schlichtung beantragen, auch ohne Ablehnung.
Die 2 Monate nach § 57b LuftVG
Die Schlichtungsstellen für den Luftverkehr können Sie anrufen, wenn Sie die Forderung vorher direkt bei der Airline gestellt haben und
- die Airline sie abgelehnt hat oder
- die Airline sie weder anerkannt noch abgelehnt hat und seit Ihrer Forderung mehr als 2 Monate vergangen sind (§ 57b Abs. 2 Nr. 6 LuftVG).
Die 2 Monate laufen ab Ihrer ersten Forderung, nicht ab einer späteren Erinnerung. Eine automatische Eingangsbestätigung ist weder Anerkennung noch Ablehnung. Bewahren Sie sie trotzdem auf: Sie zeigt, wann Ihre Forderung angekommen ist.
Welche Stelle zuständig ist
- Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. (früher söp) für Airlines, die dort Mitglied sind.
- Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz für alle anderen Airlines.
Welche der beiden zuständig ist, hängt von der Airline ab. Die Schlichtung ist für Sie kostenlos und für Forderungen bis 5.000 € gedacht. Die deutschen Stellen sind zuständig, wenn deutsche Gerichte zuständig wären, in der Praxis bei Flügen von oder nach Deutschland. Mehr dazu unter Schlichtung nach der Ablehnung.
Erinnern Sie die Airline mit einer Frist
Ein kurzes Erinnerungsschreiben gibt Ihnen ein klares Datum, auf das Sie später verweisen können. Zum Beispiel:
„Am [Datum] habe ich für Flug [Nummer] vom [Datum], Buchungscode [Code], eine Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gefordert. Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Bitte zahlen Sie [Betrag] € pro Fluggast innerhalb von 14 Tagen oder teilen Sie mir schriftlich mit, warum Sie nicht zahlen und auf welche Unterlagen Sie sich stützen. Andernfalls beantrage ich die Schlichtung.“
Die 14 Tage sind keine gesetzliche Frist. Schicken Sie das Schreiben auf demselben Weg wie Ihre Forderung und bewahren Sie eine Kopie mit Datum auf.
Zahlt die Airline auf eine solche Mahnung nicht, kommt sie in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Ab dann ist die Geldschuld zu verzinsen (§ 288 Abs. 1 BGB).
Die Verjährung läuft weiter
Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195, 199 BGB). Ihre Forderung und Ihre Erinnerung halten die Verjährung nicht auf. Gehemmt wird sie erst durch einen Schlichtungsantrag, einen Mahnbescheid oder eine Klage (§ 204 Abs. 1 BGB). Wie Sie die Frist berechnen, steht in Fristen für die Flugentschädigung.
Wenn auch die Schlichtung nichts bringt
Der Schlichtungsvorschlag ist für keine Seite bindend. Zahlt die Airline danach nicht, bleibt das Amtsgericht, für Streitwerte bis 10.000 €. Dort können Sie den Rechtsstreit selbst führen. Statt einer Klage können Sie zuerst online einen Mahnbescheid beantragen. Sie können die Schlichtung auch überspringen: Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt unberührt (§ 57b Abs. 4 LuftVG).
Weder Start noch Landung in Deutschland?
Dann ist meist die Stelle im Abflugland zuständig, jede mit eigener Wartezeit:
- Spanien: AESA, nach 1 Monat ohne Antwort. Die Entscheidung von AESA bindet die Airline.
- Niederlande: eine Meldung bei der ILT nach 2 Monaten ohne Antwort. Die ILT entscheidet nicht über Forderungen, der Weg zum Geld ist der kantonrechter. Der Anspruch erlischt dort nach 2 Jahren, und nur eine Klage hält die Frist auf.
- Polen: der Rzecznik Praw Pasażerów, nach 30 Tagen. Antwortet die Airline nicht innerhalb von 30 Tagen, gilt die Forderung nach polnischem Recht als anerkannt (Art. 205c Abs. 6 des polnischen Luftfahrtgesetzes).
- Nordische Länder: je nach Land nach etwa 4 bis 6 Wochen.
Was das Dokumentenpaket enthält
Für diese Situation gibt es ein eigenes Dokumentenpaket. Unsere Software erstellt es aus Standardtexten, ausgefüllt mit Ihren Angaben:
- ein deutliches Erinnerungsschreiben an die Airline mit einer Frist von 14 Tagen, das auch die Flugdaten anfordert,
- den fertigen Antragstext für die Schlichtungsstelle, die nach festen Regeln anhand der Airline zugeordnet wird, mit dem Datum, ab dem Sie den Antrag stellen können,
- die Verjährungsfrist und die nächsten Schritte.
Niemand prüft Ihren Fall rechtlich. Sie zahlen 29 € pro Buchung, egal wie viele Personen mitfliegen, verschicken die Schreiben selbst und behalten die volle Entschädigung. Ob die Airline zahlt, kann niemand zusagen. Jetzt starten und „Sie hat auf meine schriftliche Forderung nicht geantwortet“ wählen.
Hat die Airline inzwischen doch abgelehnt? Lesen Sie Entschädigung abgelehnt.
Fragen
Beginnen die 2 Monate mit meiner Erinnerung neu?
Nein. Maßgeblich ist der Tag, an dem Sie die Forderung zuerst bei der Airline gestellt haben.
Kann ich ohne Schlichtung direkt klagen?
Ja. Die Schlichtung ist freiwillig. Sie ist für Sie aber kostenlos und hemmt die Verjährung.
Die Airline bietet einen Gutschein statt Geld an. Muss ich ihn annehmen?
Nein. Die Ausgleichszahlung wird in Geld geleistet. Ein Gutschein ersetzt sie nur, wenn Sie schriftlich zustimmen.
Antwort der Airline erhalten? Fügen Sie sie in Ablehnung einordnen ein und sehen Sie die Standardantwort und die Urteile zu dem Grund.