Anschlussflug verpasst: Wer zahlt die Entschädigung?

Aktualisiert
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von den Umständen ab.

Ihr erster Flug war verspätet, Sie haben den Anschluss verpasst und kamen Stunden später am Ziel an. Jetzt schreibt die Airline, der Zubringer sei nur 40 Minuten zu spät gewesen. Oder die Verspätung sei auf dem Flug einer anderen Airline passiert. Stand alles auf einer Buchung, trägt keine der beiden Antworten. Es zählt, wann Sie am Endziel angekommen sind.

Was hinter der Ablehnung meist steckt

Airlines stützen sich meist auf eines von drei Argumenten:

Was der EuGH sagt

Die Verspätung zählt am Endziel. Bei Anschlussflügen auf einer Buchung kommt es darauf an, wie spät Sie am Endziel ankommen (Air France gegen Folkerts, C-11/11). Die Grenze sind 3 Stunden. Ein Zubringer mit 40 Minuten Verspätung reicht also, wenn Sie dadurch 3 Stunden oder mehr zu spät am Ziel waren.

Die Entfernung zählt für die ganze Reise. Der Betrag richtet sich nach der Luftlinie vom ersten Abflugort bis zum Endziel, nicht nach dem verspäteten Abschnitt (Bossen, C-559/16). Die Ausgleichszahlung, meist Entschädigung genannt, beträgt 250 € bis 1.500 km, 400 € für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und andere Flüge von 1.500 bis 3.500 km und 600 € darüber. Ein verpasster Anschluss nach Nordamerika oder Asien kann so 600 € bedeuten, auch wenn nur der kurze Zubringer zu spät war. Ihren Betrag sehen Sie im Rechner.

Ein Umstieg außerhalb Europas ändert nichts. Eine Reise auf einer Buchung, die in der EU beginnt, fällt als Ganzes unter die Verordnung, auch mit einem Umstieg und Flugzeugwechsel außerhalb der EU. Das hat der EuGH auf Vorlage des Landgerichts Berlin entschieden, für eine Reise über Casablanca (Wegener, C-537/17).

Auch die Airline des ersten Flugs kann haften. Bei einer Buchung mit Umstieg kann die Airline, die den ersten Abschnitt durchgeführt hat, auch dann zahlen müssen, wenn die Verspätung auf einem späteren Abschnitt eines Partners entstand (České aerolinie, C-502/18).

Buchung über ein Reisebüro. Hat ein Reisebüro die Flüge zusammengestellt, einen Gesamtpreis berechnet und einen einheitlichen Flugschein ausgestellt, zählen sie als Anschlussflüge auf einer Buchung, auch bei Airlines ohne Verbindung untereinander. Der Fall begann mit einer Reise von Stuttgart nach Kansas City (flightright gegen American Airlines, C-436/21).

Umstieg in Frankfurt, München, Amsterdam oder Istanbul

Wann die Regel nicht hilft

Welche Unterlagen Sie aufbewahren sollten

Schritt für Schritt

  1. Fordern Sie schriftlich von der Airline, die den verspäteten oder annullierten Abschnitt durchgeführt hat. Schreiben Sie, dass die Verspätung am Endziel zählt (C-11/11), und legen Sie die Buchung bei.
  2. Lehnt die Airline ab, antworten Sie mit Frist von 14 Tagen und verlangen Sie den Grund der Verspätung.
  3. Stellen Sie den Schlichtungsantrag, wenn die Airline ablehnt oder 2 Monate nach Ihrer Forderung nicht geantwortet hat (§ 57b LuftVG). Zuständig ist die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (früher söp), wenn die Airline dort Mitglied ist. Lufthansa und KLM stehen auf deren Mitgliederliste, Stand 1. Juli 2026. Turkish Airlines steht nicht darauf; dann ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz zuständig. Der Antrag ist kostenlos und hemmt die Verjährung (§ 204 BGB). Siehe Schlichtung nach der Ablehnung.
  4. Amtsgericht als letzter Schritt. Dort können Sie den Rechtsstreit bis 10.000 € selbst führen.

Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195, 199 BGB). Mehr dazu: Frist und Verjährung.

Wann es sich lohnt und wann nicht

Gute Ausgangslage: alles auf einer Buchung, und Sie kamen 3 Stunden oder mehr zu spät am Endziel an, auch wenn der erste Flug nur wenig verspätet war.

Schwächer: Sie haben die Flüge getrennt gebucht, oder ein Portal hat sie ohne Gesamtpreis und einheitlichen Flugschein verkauft. Unsicher, wie Sie die Begründung einordnen? Nutzen Sie Ablehnung einordnen oder lesen Sie, was nach einer abgelehnten Entschädigung möglich ist.

Was Appeal My Flight macht

Sie wählen den Grund, den die Airline genannt hat. Unsere Software erstellt daraus Ihr Dokumentenpaket aus Standardtexten: das Schreiben an die Airline mit der Standardantwort auf diesen Grund und den Schlichtungsantrag für die zuständige Stelle, ausgefüllt mit Ihren Angaben. Welche Stelle das ist, ergibt sich aus der Airline. Vor dem Kauf sehen Sie die Standardantwort für diesen Grund. Sie zahlen 29 € pro Buchung, egal, wie viele Personen mitfliegen, verschicken alles selbst und behalten die volle Entschädigung. Ob die Airline zahlt, kann niemand zusagen.

Fragen

Mein erster Flug war nur 30 Minuten zu spät. Kann ich trotzdem fordern?

Ja, wenn alles auf einer Buchung stand und Sie 3 Stunden oder mehr zu spät am Endziel ankamen.

Bekomme ich eine Entschädigung für beide Flüge?

Nein. Eine Reise ergibt eine Entschädigung, berechnet nach der Entfernung vom ersten Abflugort bis zum Endziel.

Bekomme ich Essen und Hotel, während ich auf den nächsten Anschluss warte?

Ja. Die Airline muss Mahlzeiten stellen und ein Hotel, wenn Sie übernachten müssen. Belegte Kosten kommen zur Entschädigung hinzu.

Antwort der Airline erhalten? Fügen Sie sie in Ablehnung einordnen ein und sehen Sie die Standardantwort und die Urteile zu dem Grund.

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