Flug an Weihnachten annulliert oder verspätet: Das steht Ihnen zu

Aktualisiert
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von den Umständen ab.

Sie wollten über die Feiertage zur Familie oder mit den Kindern in die Sonne, und dann wurde der Flug annulliert oder kam Stunden zu spät an. Im Dezember sind die Flüge voll, der nächste freie Platz ist oft erst Tage später zu haben. Sie haben drei getrennte Rechte: einen Ersatzflug oder Ihr Geld zurück, Betreuung während des Wartens und in vielen Fällen zusätzlich eine feste Entschädigung.

Drei getrennte Rechte

Nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004:

  1. Ersatzflug oder Erstattung (Art. 8). Nach einer Annullierung wählen Sie: die Erstattung des Ticketpreises binnen 7 Tagen, einen Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einen Ersatzflug an einem späteren Tag, der Ihnen passt.
  2. Betreuungsleistungen (Art. 9). Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, ein Hotel, wenn Sie übernachten müssen, und der Transfer dorthin und zurück.
  3. Ausgleichszahlung (Art. 7). 250 €, 400 € oder 600 € pro Person, je nach Entfernung, wenn der Flug kurzfristig annulliert wurde oder Sie mindestens 3 Stunden zu spät am Ziel ankamen. Im Alltag heißt sie meist Entschädigung.

Die ersten beiden Rechte gelten unabhängig vom Grund, auch bei einem Schneesturm. Nur die Ausgleichszahlung kann die Airline wegen außergewöhnlicher Umstände verweigern.

Wann Sie informiert wurden, entscheidet

Bei einer Annullierung hängt die Entschädigung davon ab, wann die Airline Ihnen Bescheid gegeben hat (Art. 5 Abs. 1 Buchst. c):

Wann Sie informiert wurden, muss die Airline beweisen (Art. 5 Abs. 4). Hat sie nur das Reisebüro oder den Reiseveranstalter informiert und hat die Nachricht Sie nicht 14 Tage vorher erreicht, muss die Airline trotzdem zahlen (Krijgsman, C-302/16). Ein Flug, der um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, gilt als annulliert (Azurair, C-146/20). Das kommt bei Charterflügen häufig vor.

Die Airline muss Plätze suchen, auch bei anderen Airlines

Im Dezember bietet die Airline oft nur ihren eigenen Flug am 27. Dezember an. Das reicht häufig nicht. Ein Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt kann auch ein Flug mit einer anderen Airline oder über einen anderen Flughafen sein, es sei denn, das wäre für die Airline ein untragbares Opfer (C-74/19). Fragen Sie schriftlich nach, welche anderen Flüge die Airline in Betracht gezogen hat.

Nehmen Sie die Erstattung, verzichten Sie damit nicht auf die Entschädigung. Das sind getrennte Rechte.

Mahlzeiten und Hotel, auch im Schneesturm

Der EuGH hat entschieden: Die Betreuung ist auch bei außergewöhnlichen Umständen geschuldet, ohne zeitliche oder finanzielle Grenze. Hat die Airline nichts angeboten, können Sie die Kosten zurückverlangen, die notwendig, angemessen und zumutbar waren (McDonagh gegen Ryanair, C-12/11).

Pauschalreise

Bei einer Pauschalreise zahlt die Entschädigung nach der EU-Verordnung die Airline, die Sie befördert hat, nicht der Reiseveranstalter. Verlorene Urlaubstage sind ein eigener Anspruch gegen den Reiseveranstalter.

Die ganze Familie auf einer Buchung

Die Entschädigung gilt pro Person. Fliegen Sie zu viert 1.500 bis 3.500 km weit, können Sie zusammen 4 × 400 € = 1.600 € fordern. Ein Kind mit eigenem bezahltem Sitzplatz zählt wie ein Erwachsener. Eine Forderung kann die ganze Buchung abdecken, wenn sie alle Namen nennt.

Schnee, Enteisung und „außergewöhnliche Umstände“

Im Winter berufen sich Airlines am häufigsten auf das Wetter. Ein tatsächlich gesperrter Flughafen kann zählen. Die routinemäßige Enteisung zählt nach dem Bundesgerichtshof nicht. Mehr dazu unter Flug wegen Schnee annulliert und außergewöhnliche Umstände.

Fristen

Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195, 199 BGB). Für einen Flug am 23. Dezember 2026 läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2029. War der Flug am 2. Januar 2027, läuft sie ein Jahr länger, bis zum 31. Dezember 2030. Ein Schlichtungsantrag hemmt die Verjährung (§ 204 BGB). Mehr unter Fristen für die Flugentschädigung.

Schritt für Schritt

  1. Am Flughafen: Fragen Sie nach Ersatzflügen, Mahlzeiten und Hotel. Fotografieren Sie die Anzeigetafel.
  2. Danach: Fordern Sie die Entschädigung und Ihre Kosten schriftlich bei der Airline, in einer Forderung für die ganze Buchung, mit den Belegen im Anhang.
  3. Antwortet die Airline nicht, können Sie 2 Monate nach Ihrer Forderung die Schlichtungsstelle anrufen. Siehe Airline antwortet nicht.
  4. Lehnt die Airline ab, antworten Sie und verlangen Sie Nachweise für den Grund, den sie nennt. Zahlt sie weiter nicht, stellen Sie einen Schlichtungsantrag: bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (früher söp), wenn die Airline dort Mitglied ist, sonst bei der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Das gilt für Flüge von oder nach Deutschland und ist für Sie kostenlos. Der Schlichtungsvorschlag ist nicht bindend, der Weg zum Amtsgericht bleibt offen. Siehe Schlichtung nach der Ablehnung.

Startete Ihr Flug in einem anderen Land und landete nicht in Deutschland, ist meist die Stelle im Abflugland zuständig: in Spanien AESA, in Polen der Rzecznik Praw Pasażerów, in den Niederlanden das Gericht (kantonrechter), in den nordischen Ländern die dortigen Beschwerdestellen.

Wenn die Airline ablehnt

Typische Antworten sind „Sie wurden rechtzeitig informiert“, „wir haben Ihnen einen Ersatzflug angeboten“ und „schlechtes Wetter“. Sehen Sie nach, an welchem Tag die Nachricht kam, welche Zeiten der angebotene Flug hatte und ob andere Airlines geflogen sind. Fügen Sie die Ablehnung in Ablehnung einordnen ein. Sie sehen dann, welchen Grund die Airline nennt, und die Standardantwort dazu.

Was Appeal My Flight macht

Sie wählen den Grund, den die Airline genannt hat. Unsere Software erstellt daraus Ihr Dokumentenpaket aus Standardtexten, ausgefüllt mit Ihren Angaben: das Schreiben an die Airline und den Schlichtungsantrag für die zuständige Stelle. Niemand prüft Ihren Fall rechtlich. Sie zahlen 29 € pro Buchung, egal wie viele Personen mitfliegen, verschicken die Schreiben selbst und behalten die volle Entschädigung. Ob die Airline zahlt, kann niemand zusagen.

Hat die Airline auf Ihre Forderung gar nicht geantwortet? Jetzt starten und „Sie hat auf meine schriftliche Forderung nicht geantwortet“ wählen.

Fragen

Mein Flug wurde drei Wochen vor Weihnachten gestrichen. Bekomme ich etwas?

Keine Entschädigung, wenn Sie 14 Tage oder mehr vorher informiert wurden. Sie wählen aber zwischen der vollen Erstattung und einem Ersatzflug.

Die Airline bietet nur einen Flug zwei Tage später an. Darf ich selbst buchen?

Fragen Sie zuerst schriftlich bei der Airline nach, welche anderen Flüge sie in Betracht gezogen hat. Bietet sie nichts Früheres an, bewahren Sie die Belege für ein selbst gekauftes Ticket auf und fordern Sie die Kosten zurück.

Bekomme ich ein Hotel, wenn ein Schneesturm der Grund war?

Ja. Betreuungsleistungen stehen Ihnen unabhängig vom Grund zu, auch wenn keine Entschädigung fällig ist.

Antwort der Airline erhalten? Fügen Sie sie in Ablehnung einordnen ein und sehen Sie die Standardantwort und die Urteile zu dem Grund.