Sie haben den Flug wegen der Schlange an der Sicherheitskontrolle verpasst. Was nun?

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Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von den Umständen ab.

Sie waren rechtzeitig am Flughafen, aber die Schlange an der Sicherheitskontrolle kam kaum voran. Als Sie am Gate ankamen, war das Flugzeug weg. Das passiert an vollen Reisetagen immer wieder. Zuerst die ehrliche Antwort: Die EU-Fluggastrechte helfen hier meist nicht. In Deutschland gibt es aber einen anderen Weg, denn die Kontrolle ist eine Aufgabe des Staates. Und einiges sollten Sie sofort erledigen.

Warum die EU261 meist nicht zahlt

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU261) gibt eine Ausgleichszahlung, meist Entschädigung genannt, wenn ein Flug verspätet ist, annulliert wird oder Ihnen die Beförderung verweigert wird. Eine Nichtbeförderung ist die Weigerung der Airline, Fluggäste zu befördern, die sich zum Einsteigen eingefunden haben (Art. 2 Buchst. j). Dafür müssen Sie sich rechtzeitig zur Abfertigung einfinden (Art. 3 Abs. 2 Buchst. a).

Wer in der Schlange an der Sicherheitskontrolle steckt, kommt nicht bis zum Gate. Der Flug startet pünktlich, und die Airline hat Sie nicht abgewiesen. Eine Entschädigung oder einen kostenlosen neuen Flug gibt es nach der EU261 dann in der Regel nicht. Manche Airlines helfen trotzdem aus Kulanz.

Die Ausnahmen:

Zuerst den Rückflug sichern

Manche Airlines streichen den Rückflug automatisch, wenn Sie den Hinflug nicht antreten. Rufen Sie die Airline sofort an oder schreiben Sie ihr, dass Sie den Rückflug nutzen werden.

Der Bundesgerichtshof hat solche Klauseln von Lufthansa und British Airways für unwirksam erklärt (BGH, X ZR 76/11, 2012). Verlassen Sie sich trotzdem nicht allein darauf. Sagen Sie der Airline rechtzeitig Bescheid.

In Deutschland: Die Forderung geht an den Staat

Die Sicherheitskontrolle ist an deutschen Flughäfen eine staatliche Aufgabe: an den meisten Flughäfen ist die Bundespolizei zuständig, in Bayern der Freistaat. Dauert die Kontrolle so lange, dass Fluggäste trotz rechtzeitiger Ankunft den Flug verpassen, kann der Staat haften. Das ist die Amtshaftung nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Es geht dabei nicht um die feste Entschädigung von 250 bis 600 €, sondern um Schadensersatz für Kosten, die Sie belegen können, etwa ein neues Ticket. Die Forderung richten Sie an die Stelle, die am Flughafen für die Kontrolle zuständig ist, meist die örtliche Bundespolizeidirektion.

So haben die Gerichte entschieden:

Die Urteile zeigen ein Muster: Gewonnen haben Fluggäste, die nachweisen konnten, dass sie früh genug an der Kontrolle standen. Wer knapp kam oder nichts belegen konnte, verlor.

Was Sie ab jetzt aufbewahren

  1. Die Uhrzeit, zu der Ihre Bordkarte an der Sicherheitskontrolle gescannt wurde. In den deutschen Urteilen war sie entscheidend.
  2. Belege für Ihre Ankunft am Flughafen: Bahnticket, Taxiquittung, Parkschein.
  3. Fotos oder Videos mit Uhrzeit von der Schlange und den geöffneten Kontrollspuren.
  4. Namen von Mitarbeitern, die Sie um Hilfe gebeten haben, und was sie gesagt haben.
  5. Mitteilungen von Flughafen, Polizei oder Presse zu den Wartezeiten an diesem Tag.
  6. Quittungen für das neue Ticket, das Hotel und Mahlzeiten.

Eine Reiseversicherung hilft selten. Der Schutz für eine verpasste Abreise nennt meist nur Ausfälle von Verkehrsmitteln, und eine Schlange am Flughafen gehört nicht dazu. Lesen Sie Ihre Bedingungen trotzdem nach.

Wann es sich lohnt und wann nicht

Meist lohnt es sich: Ihr Flug selbst war verspätet oder annulliert, die Schlange am Check-in der Airline hat Sie den Flug gekostet, oder Sie sind in Deutschland abgeflogen und können belegen, dass Sie rechtzeitig an der Sicherheitskontrolle standen.

Meist lohnt es sich nicht: Der Flug startete pünktlich von einem Flughafen außerhalb Deutschlands, und der einzige Grund war die Schlange an der Kontrolle.

Was Appeal My Flight macht

Das Dokumentenpaket ist für einen anderen Fall gedacht: Die Airline hat Ihre Forderung nach der EU261 für einen verspäteten oder annullierten Flug abgelehnt. Es enthält ein Schreiben an die Airline und den Schlichtungsantrag. Es wird aus Standardtexten erstellt, ausgefüllt mit Ihren Angaben. Forderungen gegen einen Flughafen oder gegen den Staat enthält es nicht. Sie zahlen 29 € pro Buchung, verschicken es selbst und behalten die volle Entschädigung. Ob die Airline zahlt, kann niemand zusagen. Mehr dazu: Entschädigung abgelehnt und Schlichtung nach der Ablehnung.

Fragen

Ich war 2 Stunden vor dem Abflug da. Ist nicht die Airline verantwortlich?

Nach der EU261 nicht, wenn Sie an der Sicherheitskontrolle festsaßen und der Flug pünktlich startete. Die Airline weist Sie nur dann ab, wenn Sie rechtzeitig am Gate waren. In Deutschland kann aber der Staat haften.

Bucht mich die Airline auf den nächsten Flug um?

Manche tun das aus Kulanz, andere verlangen eine Gebühr. Fragen Sie sofort am Schalter der Airline und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Mein Rückflug wurde gestrichen, weil ich den Hinflug verpasst habe. Ist das erlaubt?

Der Bundesgerichtshof hat solche Klauseln von Lufthansa und British Airways für unwirksam erklärt. Melden Sie sich vor dem Rückflug bei der Airline und bestehen Sie auf Ihrem Platz.

Ich bin in Deutschland abgeflogen. Was ist der wichtigste Beleg?

Die Uhrzeit, zu der Ihre Bordkarte an der Sicherheitskontrolle gescannt wurde. Beim LG Stuttgart reichte die Ankunft 2 Stunden vor dem Abflug allein nicht aus.

Antwort der Airline erhalten? Fügen Sie sie in Ablehnung einordnen ein und sehen Sie die Standardantwort und die Urteile zu dem Grund.

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