Streik bei Lufthansa: Haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Streikt das eigene Personal von Lufthansa, können Fluggäste in der Regel eine Ausgleichszahlung nach der EU261 verlangen. Hier stehen die Streiks bei Lufthansa, die wir in den Nachrichten gefunden haben, und was sie für Sie bedeuten.
Streiks bei Lufthansa, die wir erfasst haben
- 17. Oktober 2026 (TV4 Nyheterna)
Eigenes Personal oder andere?
Entscheidend ist, wer gestreikt hat. War es das eigene Personal der Airline, etwa Pilotinnen und Piloten, Kabinenpersonal oder das eigene Bodenpersonal, ist der Streik in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand, und die Ausgleichszahlung ist fällig (EuGH, C-28/20 Airhelp gegen SAS und C-195/17 Krüsemann). Streiks anderer, etwa der Fluglotsen oder des Flughafenpersonals, sind meist außergewöhnliche Umstände. Zum Ratgeber
Wie viel
Die Ausgleichszahlung ist fest: 250, 400 oder 600 Euro pro Person, je nach Flugstrecke. Sie gilt, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde oder Sie 3 Stunden oder mehr verspätet angekommen sind.
Das sollten Sie jetzt tun
- Verlangen Sie Essen und Getränke und ein Hotel, wenn Sie übernachten müssen. Die Airline schuldet das unabhängig von der Ursache (EU261, Artikel 9).
- Wurde Ihr Flug annulliert, wählen Sie zwischen einem Ersatzflug und der Erstattung des Ticketpreises (Artikel 8).
- Bewahren Sie Belege für alles auf, was Sie selbst bezahlen. Die Airline sollte angemessene Kosten erstatten, die sie hätte übernehmen müssen.
- Notieren Sie Flugnummer, Zeiten und was das Personal gesagt hat. Bewahren Sie die Nachrichten der Airline auf.
- Fordern Sie die Ausgleichszahlung schriftlich. Lehnt die Airline ab oder antwortet nicht, können Sie den Anspruch weiter geltend machen.
Airlines lehnen solche Forderungen oft erst Wochen später ab. Hat Lufthansa Ihre Forderung abgelehnt, können Sie sie weiter geltend machen.